Vertragspartner sind der Verleiher (nachfolgend „Vermieter“) und die Person, die das Bierbike mietet (nachfolgend „Mieter“).
Der Mieter verpflichtet sich, zur Vertragserfüllung alle erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Kontakt) vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Gegenstand des Mietvertrags ist das Bierbike in dem Zustand, wie im Angebot beschrieben.
Im Mietpreis sind – sofern nicht anders vereinbart – die Nutzung, grundlegende Reinigung und Übergabe enthalten. Liefer- und Abholkosten, notwendige Ausstattung (z. B. Beleuchtung, Sicherheitskleidung) sowie Benzin-/Stromkosten können gesondert berechnet werden.
Die Mietdauer wird mit Abholung bzw. Übernahme des Bierbikes vereinbart.
Die Rückgabe hat pünktlich zum im Vertrag genannten Zeitpunkt oder am definierten Ort zu erfolgen. Eine verspätete Rückgabe kann Zuschläge nach halben Stunden oder Stunden verursachen.
Wird das Bike früher zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises für die verbliebene Zeit.
Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Angebot.
Der gesamte Mietpreis ist bei Vertragsabschluss oder der Übergabe fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Zusätzlich wird eine Kaution verlangt, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. Schäden oder Fehlteile werden von der Kaution abgezogen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Bierbike mit Sorgfalt zu behandeln und die gesetzlichen Verkehrsvorschriften einzuhalten.
Der Mieter darf das Bierbike nur bestimmungsgemäß nutzen. U.a. sind Fahrten unter Alkoholeinfluss, außer Betrieb befindliche Wege, Wettbewerbe oder unbefestigte Straßen untersagt (oder nur mit Zustimmung).
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, Mängel, Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Bierbikes über die normale Abnutzung hinaus.
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit kann die Haftung ausgeschlossen werden, soweit gesetzlich zulässig.
Der Mieter übernimmt die Kosten für Reparatur, Ersatzteile sowie gegebenenfalls Mietausfall, falls das Bike aufgrund von Schäden nicht vermietet werden kann.
Wird ein Fahrer gestellt, so muss dieser über eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, soweit gesetzlich erforderlich.
Der Fahrer darf unter keinen Umständen alkoholisiert fahren.
Bei Verstoß gegen diese Regel behält sich der Vermieter vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen.
Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich sind die schriftliche Ankündigung und Zeitpunkt.
Bei Rücktritt gelten folgende Richtlinien (Beispiel):
bis zum 14. Tag vor Mietbeginn: kostenfrei
danach bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
danach bis 1 Tag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Etwaige kostenfreie Stornierungsfristen oder andere Rücktrittsvereinbarungen können individuell vereinbart werden.
Für Veranstaltungen im Freien trägt der Mieter das Wetterrisiko, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Unwetter, Sturm oder anderen Umständen höherer Gewalt, die die Durchführung unmöglich machen, kann der Vertrag angepasst oder – je nach Vereinbarung – storniert werden.
Der Vermieter erhebt und speichert die Daten des Mieters nur soweit erforderlich zur Vertragsabwicklung.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragsdurchführung oder gesetzlich erforderlich ist.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.